Die 19. und 20. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages finden am 1. und 2. September 2010 statt. An beiden Sitzungstagen stehen folgende parlamentarische Initiativen der Fraktion DIE LINKE zur Debatte:
Zur 19. Sitzung am 01. September 2010
Aktuelle Debatte auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Rentengarantie erhalten! Rückkehr zum Rentenalter 65! – Initiative der Staatsregierung gegen fortschreitende Altersarmut jetzt!“
2. Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/2099 "Gesetz zur Einführung eines Tages des Erinnerns und Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945 (Tag der Befreiung)"
Zielsetzung:
Der 8. Mai 1945 war für Millionen Menschen in Europa und weltweit ein Tag der Hoffnung und Zuversicht. „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“, erklärte Altbundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 anlässlich des 40. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa.
Trotz dieser klaren Aussage des Altbundespräsidenten ist die Bewertung des 8. Mai bis heute umstritten, wird seine Bedeutung als Tag der Befreiung nicht allgemein anerkannt. Auch diese Unterschiedlichkeit der Bewertung bietet die Chance, einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und Ritualen erschöpft, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit keine Zeitzeugen der NS-Vergangenheit mehr berichten können, ist die Etablierung eines gesellschaftspolitische Diskussionen anregenden Gedenktages von besonderer Bedeutung.
Ein Datum von so herausragender Bedeutung sollte angemessen gewürdigt werden. Der bevorstehende 65. Jahrestag der Befreiung am 8. Mai 2010 ist ein geeigneter Anlass, diesen „Tag der Befreiung“ zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären.
Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/3404 „Ersatzlose Streichung der Sonderzahlungen für sächsische Beamte, Richter und Versorgungsempfänger zurücknehmen!“
Begründung:
Die im Entwurf der Staatsregierung für das Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 vorgesehene Aufhebung des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes (in Artikel 27 HBG 2011/2012) und damit ab dem 1. Januar 2011 geplante ersatzlose Streichung der Sonderzahlungen ist in dieser Weise nicht nur verfassungsrechtlich unzulässig, sondern auch in seinen tatsächlichen Wirkungen ein finanzstrukturell, wirtschaftlich und auch sachlich verfehlter „Beitrag zur Haushaltskonsolidierung“. Diesem Vorhaben steht bereits die verfassungsrechtliche Garantie der Institution des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG, eingeschlossen die hieraus entwickelten, mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsätze des Berufsbeamtentums mit dem sogenannten Alimentationsgrundsatz entgegen. Sie soll nicht zuletzt gewährleisten, dass die Beamten in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhä ;ngigkeit zur Erfüllung ihrer vom Grundgesetz vorgeschriebenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung sichern.
Hiernach darf der Gesetzgeber die Besoldung der Beamten ohne rechtfertigende Gründe nicht von der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung abkoppeln. Nach ständiger höchstrichtlicher Rechtsprechung dürfen Beamten insbesondere keine Sonderopfer zum Zwecke der Konsolidierung der öffentliche Haushalts auferlegt werden (BVerfG, Urteil vom 27.9.2005, Az.: 2 BvR 1387/02). Einkommenseinbußen, die – wie hier ausweislich der Gesetzesbegründung zu Artikel 27 HBG 2011/2012 - der Erhaltung eines ausgeglichenen Haushalts dienen bzw. einen Beitrag hierzu leisten sollen, sind bereits deshalb offensichtlich verfassungswidrig, weil sie nicht im Beamtenverhältnis begründet sind.
Hinzu kommt, dass das zur ersatzlosen Streichung vorgesehene Sächsische Sonderzahlungsgesetz selbst bereits einen maßgeblichen Beitrag der sächsischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger für eine unbefristet geltende Haushaltskonsolidierung seit dem Jahre 2004 darstellt. („Die Besoldungs- und Versorgungsempfänger leisten damit einen solidarischen Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung.“, vgl. Vorblatt des DS 3/9111, Seite 8) Damit wurde bereits seit 2004 das seinerzeitige „Urlaubsgeld“ und „Weihnachtsgeld“ auf eine wesentlich unter dem Niveau dieser Leistungen liegenden jährlichen pauschalierten „Sonderzahlung“ mit einem jährlichen Einspareffekt (Minderausgaben) zugunsten des Landeshaushaltes von insgesamt 27 Millionen Euro eingekürzt.
Darüber hinaus würde die ersatzlose Streichung der Sonderzahlung der Beamten – als Auftakt – weitere, dieser Logik folgende „Konsolidierungsbeiträge“ durch alle im Bereich der im öffentlichen Dienst in Sachsen Beschäftigten (Angestellten) im Wege der ebenso ersatzlosen Streichung deren derzeitiger Sonderzahlungen spätestens im Zuge der nächsten planmäßigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zur Folge haben. Dies schon deshalb, um das dann durch den Wegfall der Sonderzahlung für Beamte entstehende, erheblich hinter den Bezügen vergleichbarer Beschäftigter (Angestellte) im öffentlichen Dienst Sachsens zurückbleibende Einkommensgefälle zwischen Beamten und Angestellten zu vermeiden.
Schließlich würde, griffe die von der Staatsregierung beabsichtigte ersatzlose Streichung der Sonderzahlung durch, die nach Jahren eines gravierenden Einkommensgefälles inzwischen erreichte Ost-West-Angleichung bei den Beamtenbezügen wieder aufgegeben werden. Im Falle der Streichung der Sonderzahlungen ab 2011 gingen die Beamtenbezüge in Sachsen im Vergleich mit den anderen Bundesländern und dem Bund so weit zurück, dass Sachsen hier künftig bundesweit den vorletzten Platz einnehmen würde.
Diese Art und Weise vermeintlicher Haushaltskonsolidierungspolitik lehnt die Antragstellerin ab und erwartet daher einen auf der Grundlage der unterbreiteten Angebote und Forderungen der landesweiten Interessenvertretungen der sächsischen Beamten, Polizisten und Richter einen in jedem Fall zeitlich eng befristet geltenden Vorschlag zum Umgang mit den Sonderzahlungen der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bzw. zur künftigen Integration der derzeitigen Sonderzahlungen der Beamten in eine neue Besoldungsstruktur, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben ebenso, wie der derzeitigen Einkommenssituation der Beamtinnen und Beamten in Sachsen insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen deutlich Rechnung trägt.
Zur 20. Sitzung am 02. September 2010
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/266 „Situation der Hebammenarbeit im Freistaat Sachsen“ mit Antwort der Staatsregierung
Begründung:
Hebammenarbeit ist ein integraler Bestandteil des Gesundheitssystems. In der Zeit der Schwangerschaft sind Familien – vor allem werdende Mütter - besonders hoch empfänglich für niedrig schwellige Angebote der Familienunterstützung und Gesundheitsförderung. Die Berufsgruppe der Hebammen ist fachlich prädestiniert, diese Angebote zu unterbreiten und Familien in ihrer Gründungsphase zu begleiten. Ihr Beitrag zur gesunden Entwicklung von Kindern und Eltern ist nicht hoch genug einzuschätzen, denn sie haben wesentlichen Anteil an der Herausbildung einer engen Bindung zwischen Eltern und Kind(ern). Hebammen leisten damit einen wesentlichen Beitrag der Präventionsarbeit in der Gesellschaft.
Die Ansprüche an die Hebammenarbeit wurden und werden höher und dichter. Dies ist nicht zuletzt den Herausforderungen bei der Finanzierung des Gesundheitssystems und der Notwendigkeit von Verbesserungen im Bereich des Kinderschutzes geschuldet. Angesichts dieser Situation ist eine aktuelle Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation und der aktuellen Bedingungen der Hebammenarbeit im Freistaat Sachsen mit dem Ziel erforderlich, die Rahmenbedingungen in diesem wichtigen Bereich des Gesundheitswesens optimal zu gestalten.
Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/1954 „Langfristige Perspektive für die Theater und Orchester im Freistaat Sachsen sichern“
Begründung
Sachsens Theater und Orchester leiden an einer strukturellen Unterfinanzierung. Angesichts der akuten Finanzkrise der Kommunen stellt sich die Frage der Theater- und Orchesterstrukturen und ihrer Finanzierung im Freistaat Sachsen dringlicher denn je. Weil die Landesmittel für die Kulturräume in ihrer Höhe gesetzlich festgeschrieben sind, die Personal- und Sachkosten für die Theater und Orchester aber steigen, müssen die Kommunen diese Kosten übernehmen. Dazu sind sie aber auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage. Aus dem Grunde wurde vom Deutschen Kulturrat ein Nothilfefonds für die Kommunen vorgeschlagen. Da mit einer grundsätzlichen Entspannung der Finanzprobleme des Landes und der Kommunen vorerst nicht zu rechen ist, stellt sich die Frage, wie die flächendeckende Versorgung der sächsischen Bevölkerung mit einem am Ort produz ierten Theater- und Konzertangebot gesichert werden kann, in aller Schärfe.
Die Antragstellerin hält angesichts der realen Gefahr, dass weitere Einsparungen den Bestand der Orchester und Theater bedrohen, eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat, den Kulturräumen und den Trägern der Theater und Orchester für dringend geboten, die auf der Basis eines gemeinsamen Konzeptes für die Orchester- und Theaterlandschaft in Sachsen langfristige Planungssicherheit schafft und sie aus der Abhängigkeit von kurzfristigen Schnellentscheidungen auf kommunaler und regionaler Ebene befreit.
Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/3454 „Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge schaffen – ’Residenzpflicht’ abschaffen“
Begründung:
Das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz bieten die Möglichkeit, die "Residenzpflicht" dahin gehend zu lockern, dass sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete ohne Einzelfallerlaubnis vorübergehend in einem die Bezirke mehrerer Ausländerbehörden umfassenden Gebiet aufhalten können, wenn das den örtlichen Verhältnissen eher Rechnung trägt. Die "Residenzpflicht" ist insgesamt als Einschränkung sozialer, kultureller und politischer Menschenrechte zu werten. Sie behindert die Religionsausübung sowie die Pflege familiärer und sozialer Kontakte. Eine derart umfassende Beschränkung der Freiheitsrechte von Flüchtlingen wie in Deutschland ist in der Europäischen Union ohne Beispiel. Aus diesem Grunde ist es geboten im Bund dahingehend aktiv zu werden, dass die "Residenzpflicht" aufgehoben wird, so dass sich Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete in Deutschland frei bewegen können.
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