Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/7778 "Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2020"
Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/7778 "Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2020"
Begründung:
Der Entwurf des Energie- und Klimaprogramms Sachsen, vorgelegt von der Staatsregierung im Oktober 2011, beschreibt die gegebene Situation in der Energiewirtschaft, im Verkehrsbereich und im Lebensbereich privater Haushalte sowie die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union und im Bund. Es fällt auf, dass sich die sächsische Regierung gegenüber den bundesdeutschen Zielen öffnet, aber nach wie vor hinter den Vorgaben zurückbleibt, was sich besonders am Ziel für den anteiligen Ausbau der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiemix sowie in Bezug auf die Reduktion des CO2-Ausstoßes durch Ausschluss der Braunkohleverstromung zeigt. Mit den neu avisierten Zielen werden die in Sachsen vorhandenen Potenziale aber bei weitem nicht ausgeschöpft und auch nicht verlorengegangenes Terrain aufgeholt. In dieser Strategie wird im Unterschied zum früheren Energieprogramm dem Ausbau der Windkraft die entscheidende Funktion zugeordnet und die erhöhte Flächenbereitstellung angestrebt. Während die Staatsregierung davon ausgeht, dass die grundlastfähigen Braunkohlekraftwerke die langfristige Brückentechnologie zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist, geht die einreichende Fraktion im Unterschied dazu davon aus, qass allein die Strom- und Wärmeerzeugung aus flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Erdgas- bzw. Biogasbasis die langfristig kompatible Brückentechnologie in Kombination mit den fluktuierenden erneuerbaren Energien 4 sein wird. Für die Transformation des Energiesystems sind Energieeinsparpotenziale systematisch in Industrie, Handel, Gewerbe, Verkehr und im Gebäudebestand mit zielgerichteten Förderanreizen zu erschließen. Um die Stromerzeugung und den Verbrauch bis 2050 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen zu speisen, ist der langfristige Ausstieg aus der Braunkohlverstromung bis 2040 notwendige Bedingung. Für die großtechnische Anwendung der CeS-Technologie in Großfeuerungsanlagen besteht angesichts des Zeitfensters keine Möglichkeit. Zudem reichen die Lagerstätten zur unterirdischen Speicherung des C02 bei einer großtechnischen Anwendung nicht aus. Außerdem hat diese Technologie eine mit dem Faktor 1,6 versehene Energiebilanz im Vergleich zu den herkömmlichen Braunkohlekraftwerken; Strom würde zu teuer produziert und damit unwirtschaftlich. Die Umsetzung des Energiekonzeptes ist eine nationalstaatliche Aufgabe. Hierfür werden die Bundesländer und Kommunen gebraucht. Erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraftwerke, intelligente Netze, eine moderne Gebäudetechnik und energieeffiziente Produkte werden dem La nd einen großen Innovationsschub geben, Wachstum generieren und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Denn schon jetzt beschäftigt die Branche der erneuerbaren Energien bundesweit 370.000 Menschen. Der Freistaat legt im Energie- und Klimaprogramm CO2-Reduktionsziele bis 2020 lediglich für den fossilen Heizungsbereich mit 25% - bezogen auf das Jahr 2009 - und im Verkehrsbereich mit 22% fest. Die Braunkohleverstromung wird aus dem vorsorgenden Klimaschutz vollständig ausgeklammert mit der Begründung, dass dieser Bereich dem CO2-Emissionshandelssystem unterliegt. Wir fordern stattdessen die Einbeziehung der Braunkohlekraftwerke in den vorsorgenden Klimaschutz, weil diese Großfeuerungsanlagen entscheidend und in steigendem Maße wieder zur Erhöhung des C02-Ausstoßes in Sachsen seit 1998/1999 beitragen. Und schon heute kommen mehr CO2-Emissionen auf jede Sächsin und auf jeden Sachsen als im Bundesdurchschnitt. Die Vorgaben zur Sicherungswürdigkeit von Rohstoffen - u.a. Braukohle (vgl. Karte 9 LEP 2003: Erläuterungskarte Sicherungswürdigkeit von Rohstoffen) - bildet im Zusammenspiel mit den energiepolitische n Zielen der Staatsregierung (Energie- und Klimaprogramm 2011) die Grundlage für die Aufstellung von Braunkohleplänen als Teilregionalpläne auf der Regionalen Planungsebene. Ausgehend von der Annahme, dass im Rahmen des angestrebten Braunkohleausstiegs keine neuen Braunkohlepläne mit Ausnahme von Sanierungsrahmenplänen) aufgestellt werden müssen (keine neuen Tagebaue oder -erweiterungen) gilt als Vorgabe, dass nur soviel gesichert werden soll, wie für die Bedarfsdeckung im Rahmen des schrittweisen Ausstiegs erforderlich und unter sozialen sowie Umweltgesichtspunkten hinnehmbar ist. Weiterhin dürfen nur für die ausschließliche stoffliche Nutzung Braunkohlepläne aufgestellt werden. Für alle Beteiligten ist die bezahlbare Gestaltung des Transformationsprozesses in der Energieversorgung existenziell. Bis zum Zeitpunkt der Netzparität von Kosten für erneuerbare Energien im Vergleich zur Energiegewinnung aus herkömmlichen Energieträgern sind spezifische Regulierungsmaßnahmen durch den Staat nötig. Allein der Markt wird es nicht richten. Nach Einschätzung des Präsidenten des Bundeskartellamtes resultieren die etwa um 25% überhöhten Strompreise allein aus dem existierenden Stromkartell. In diesem Transformationsprozess muss sowohl die industrielle Basis durch Modernisierung erhalten als auch der Zugang zur Energieversorgung für alle Menschen im Sinne der grundgesetzlichen Daseinsvorsorge garantiert werden.
Mit freundlichen Grüßen Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Fon: 0351-4935833 Mail: linksfraktion@slt.sachsen.de


