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Montag, 21.05.2012

Offener Brief

mit diesem Offenen Brief wollen wir, als freiwillig Engagierte der politischen Bildungsarbeit in Sachsen, unseren Unmut und unsere Kritik über die von Ihnen eingeführte „Demokratieerklärung“ im Rahmen des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ausdrücken.

Offener Brief gegen die Demokratieerklärung im Programm „Weltoffenes Sachsen“

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stanislaw Tillich,

Sehr geehrter Herr Staatsminister des Inneren Markus Ulbig,

Sehr geehrte Abgeordnete des sächsischen Landtages,

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Offenen Brief wollen wir, als freiwillig Engagierte der politischen Bildungsarbeit in Sachsen, unseren Unmut und unsere Kritik über die von Ihnen eingeführte „Demokratieerklärung“ im Rahmen des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ausdrücken. Seit Anfang 2011 gehört es für uns zur traurigen Notwendigkeit, unsere seit Jahren bestehende ehrenamtliche Arbeit für eine demokratische Kultur in Sachsen durch eine Unterschrift zu bestätigen. Diese Praxis verstößt nach unserer Meinung gegen demokratische Grundprinzipien. Wir verstehen sie als eine Missachtung und Nicht-Anerkennung unserer Arbeit in den zahlreichen Projekten, in denen wir uns für eine lebendige Demokratie und gegen menschenverachtendes Denken und Handeln einsetzen. Wir sind Schüler_innen, Studierende, Auszubildende, Berufstätige, Bewohner_innen und betrachten die politische Bildung einer Gesellschaft als wichtige Voraussetzung für eine funktionierende und lebendige Demokratie. Mit diesem Schreiben stellen wir uns auch gegen den pauschalen Eindruck, junge Menschen unterlägen der Politikverdrossenheit. Wir engagieren uns gern freiwillig und wollen das positive Zusammenleben im Freistaat fördern und insbesondere dabei helfen, Schranken und Ausgrenzung, die zur Diskriminierung von Menschen führen, abzubauen. Diese Arbeit stellt für uns eine Möglichkeit dar, Menschen zu bürgerschaftlichem Engagement zu ermutigen. Wir versuchen, Politik erlebbar zu gestalten, indem wir sie in den öffentlichen Raum tragen und unsere Angebote beispielsweise niedrigschwellig konzipieren. Durch unsere Arbeit informieren wir junge Menschen und Bewohner_innen in Sachsen über globale und historische Probleme. Wir versuchen, diese in Zusammenhang mit der Lebenswelt unserer Teilnehmer_innen zu setzen und sie damit zu verantwortungsvollem Handeln und Nachdenken anzuregen. Unser Verständnis einer modernen Demokratie ist dabei von der Idee einer eigenständigen und von parteipolitischen Richtungen unabhängig agierenden, aber mit den Institutionen im Dialog stehenden Zivilgesellschaft geprägt. Derzeit betreiben dutzende Vereine und Initiativen in Sachsen eine vielseitige und wertvolle Arbeit für ein besseres Zusammenleben aller Menschen im Freistaat. Für diese Arbeit braucht es das Vertrauen und einen partnerschaftlichen sowie auf Kooperation setzenden Umgang zwischen den in der Gesellschaft Agierenden und den gesetzgebenden Organen. In den letzten Jahren wurden viele, gut funktionierende Netzwerke aufgebaut, die inzwischen in zahlreichen Regionen des Freistaates eine hochwertige und unverzichtbare Arbeit leisten. Die Unterschiedlichkeit der Projekte und Bereiche ermöglicht es, Sensibilität in den verschiedensten Zielgruppen zu schaffen. Die Förderung einer solchen Vielfältigkeit hilft dabei, ein Bewusstsein für demokratische Strukturen herzustellen und Bewohner_innen mit einzubeziehen. In diesem Zusammenhang wollen wir uns deutlich gegen die Anwendung einer so genannten Demokratieerklärung aussprechen. Seit Beginn des Jahres müssen freiwillig Engagierte für den Erhalt einer Aufwandsentschädigung mit einer zusätzlichen Unterschrift versichern, dass sie sich zur “freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik” bekennen und keine Aktivitäten gegen diese entfalten werden. Eine ähnliche Erklärung müssen Projektverantwortliche und Vereine leisten. Wir ziehen daraus den Schluss, dass Menschen, die sich freiwillig in den verschiedenen Bereichen engagieren, somit unter Generalverdacht gestellt werden, mit ihrer Arbeit dem Zusammenleben unserer Gesellschaft zu schaden.

Die Einschätzung, welche Aktivitäten verfassungsfeindlich gemäß der Erklärung sind, wird willkürlich und anhand der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes getroffen. Unserer Auffassung nach wird somit nicht nur demokratische Vielfalt beschnitten, sondern ebenso eine Loyalität zu staatlichen Organen und dem Extremismus-Denken des Verfassungsschutzes erzwungen. Durch die Verpflichtung zur Unterschrift werden weiterhin Netzwerke und Kontakte, die bislang gut funktionierten, zerstört oder nachhaltig negativ beeinträchtigt. Bereits mit der Einführung der Extremismusklausel Anfang 2011 wurden zahlreiche Vereine, Initiativen und Organisationen genötigt, entweder die Klausel zu unterschreiben oder auf die Projektgelder zu verzichten. In der Konsequenz zogen sich Akteure aus den staatlich gestützten Programmen zurück. Teilweise handelte es sich dabei um Vereine, die sich seit Jahren für eine Stärkung der Demokratie in Sachsen einsetzen. Nicht nur unsere Vorstellungen von Demokratie und Zivilgesellschaft widersprechen der Klausel-Praxis, auch von juristischer Seite erfahren wir in unserer Argumentation Unterstützung. Mehrere Gutachten, sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene kommen zu der Schlussfolgerung, dass die Praxis der Klausel rechtswidrig und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Eine solche Einschätzung traf der juristische Dienst des Sächsischen Landtags am 5. Oktober 20111. In seinem Gutachten heißt es, dass die Demokratieerklärung gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstößt, da die Vergabe der Fördergelder an einen faktischen Bekenntniszwang gebunden ist. Die Jurist_innen kommen zu der Einsicht, dass die Klausel in Zusammenhang mit der Vergabe der öffentlichen Fördergelder sogar zum Rückgang des bürgerschaftlichen Engagements führen kann und letztlich dem Bestreben des Programms “Weltoffenes Sachsen”, zur Förderung von Demokratie und Toleranz entgegensteht. Hinter der Einführung der Klausel zu Beginn diesen Jahres verbirgt sich eine festsitzende Sorge mehrheitlich konservativ-liberaler Politiker_innen, die öffentlichen Gelder aus den Demokratieprogrammen könnten zweckentfremdet und für extremistische Belange missbraucht werden.

Ein Blick auf die reale Situation in Sachsen sowie der Bundesrepublik macht jedoch deutlich, dass diese Sorge weder empirisch bestätigt wird, noch dass es andere rationale Erklärungen für diese Praxis gibt. Das zentrale Problem hinter dem politischen Streit um die Klausel ist die Konstruktion eines politischen Extremismus-Modells, ausgehend von den Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit den 1970er Jahren. Hinter diesem Extremismus-Ansatz steht nicht etwa die Sorge um die zahlreichen Betroffenen menschenverachtenden Denkens, sondern vielmehr das politische Kalkül, linke und rechte Einstellungen als Extremismen zu bezeichnen und gleichzusetzen. 

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